Der Senat, das höchste Gremium der Universität zu Köln, hat am 04.07.2018 Stellung zum Hochschulgesetzentwurf der schwarz-gelben Landesregierung be- zogen. Zur Erinnerung: Die Landesregierung in NRW plant eine Änderung des Hochschulgesetzes. Unter dem Titel „Freiheit für die Hochschulen“ sind verbesserte Mitbestimmungsmöglichkeiten von Studis und den KollegInnen in Lehre und Verwaltung sowie die Verpflichtung der Wissenschaft für den Frieden (Zivilklausel) in Zukunft nur noch optional. Genauso „optional“ sollen die Hochschulen demnach die Möglichkeit haben, Studierende, die lange studieren, nach einer gewissen Frist zu exmatrikulieren, durch sogenannte „Studienverlaufspläne“.
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