Hochschulgesetz

Derzeit plant die Landesregierung die Überarbeitung des Hochschulgesetzes.

Dabei soll die Aufgabe der Hochschulen gestrichen werden, zu Frieden, Demokratie und Nachhaltigkeit beizutragen, es sollen viele Mitbestimmungsmöglichkeiten von Studierenden und Mitarbeiter*innen sowie die SHK-Räte und der „Kodex Gute Arbeit“ nur noch optional sein. Zudem soll das Verbot allgemeiner Anwesenheitspflichten aufgehoben und den Hochschulen ermöglicht werden, mit Zwangsexmatrikulationen sanktionierte Studienverlaufsvereinbarungen zu erzwingen. Der Hochschulrat wird gegenüber den Hochschulgremien gestärkt.

Aktueller Stand der Debatte:
Referentenentwurf vom 15.5.2018; erster ausformulierter Gesetzesentwurf, setzt bis auf wenige Details die Eckpunkte um

Ältere Dokumente: